Die Überbrückungshilfe IV für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind, kann ab sofort beantragt werden. Gefördert werden Firmen für den Zeitraum von Januar bis März 2022.
Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV beantragen. Die Corona-Hilfe wird für den Zeitraum Januar bis März 2022 an Firmen gezahlt, die durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie besonders belastet sind. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Beantragt werden kann die Förderung von Steuerberatern auf der Internetseite: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Für die Hilfsgelder berechtigt sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Für sie können Fixkosten bis zu 90 Prozent erstattet werden.
Darüber hinaus können antragsberechtigte Unternehmen weitere Zuschläge erhalten, wenn sie einen besonders starken Umsatzrückgang verbuchen mussten oder wenn sie auf besondere Weise betroffen sind – wie etwa Schausteller und Händler auf Weihnachtsmärkten oder Hersteller von Feuerwerk. Auch Firmen, die infolge der Corona-Regeln schließen müssen, weil diese ihren Betrieb unwirtschaftlich machen, können Überbrückungshilfe erhalten.
Bis zu 100.000 Euro je Fördermonat
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kündigte an, dass die ersten Abschlagszahlungen bereits in den nächsten Wochen ausgezahlt würden. „Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante fordert uns allen abermals Einschränkungen ab“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Gleichzeitig bedeuten diese Einschränkungen aber auch eine erneute Belastungsprobe für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, und das, nachdem sie schon knapp zwei Jahre Pandemie hinter sich haben – eine Zeit voller Unsicherheit, Einschränkungen und Sorgen, eine Zeit, die viele aufgezehrt hat.“
Mit der Überbrückungshilfe IV wolle man den Unternehmen nun sehr schnell eine helfende Hand reichen, um wenigstens einige Härten abzufedern. „Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G-Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen“, sagte Habeck. Darum soll die Überbrückungshilfe IV nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten abdecken, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen.
Für die Bearbeitung der Anträge sind die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro je Fördermonat bereitstellen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.